Für Patienten die aus stationärer Behandlung im Krankenhaus entlassen werden:
Das Krankenhaus ist verpflichtet im Rahmen des sogenannten Entlassmanagement für die ersten 7 Tage nach Entlassung:
- Medikamente, Verbandsmaterial, ggf. Krankengymnastik oder Ergotherapie, häusliche Pflege zu verordnen
- ggf. die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen
Auch darf bis zu 14 Tage nach Entlassung eine Behandlung (Verbandwechsel, Klammerentfernung o.ä.) im Krankenhaus (sog. poststationöre Behandlung) erfolgen
Für Patienten mit Arbeitsunfällen, die bereits durch einen D-Arzt (z.B. Krankenhaus) erstversorgt wurden:
Für eine Behandlung hier ist es zwingend erforderlich, dass Sie den sogenannten D-Arzt Bericht mitbringen, der bei der Erstversorgung erstellt wurde. Auch weitere Berichte sollten Sie mitbringen
Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ab der Erstversorgung ist der D-Arzt zuständig, der die Erstversorgung durchgeführt hat.